Der Begriff „Digitale Signatur“ hat heute zweierlei Bedeutung. Zum einen nutzt man ihn, um den Prozess des Schutzes digitaler Dateien vor Manipulation zu beschreiben und zum anderen nutzt man ihn, um den Vorgang des Signierens, also des Unterschreibens, eines Dokumentes darzustellen. Während ersteres durch sog. Signaturserver heute bereits zum digitalen Standard gehört, ist die zweite Variante vor allem dann komplex, wenn das zu unterschreibende Dokument einem Schriftformerfordernis unterworfen ist – dann nämlich ist die rein digitale Signierung per Signier-Pad rechtsungültig. Für solche Dokumente ist der Digitale Stift, neben der digitalen Signatur per Personalausweis sowie der Fernsignatur per EiDAS, die einfachste Art, Dokumente rechtsgültig zu signieren - nämlich analog auf Papier. Gleichzeitig erfüllt der Stift die Vorteile einer rein digitalen Signatur. Der Digitale Stift speichert beim Schreiben graphologische Daten des Unterschreibenden. Diese Daten werden verschlüsselt im erzeugten PDF Dokument integriert. Dem Anwender steht im Archiv dadurch nicht nur ein PDF Dokument zur Verfügung, es steht ihm darüber hinaus alles digital zur Verfügung, was nicht nur die Integrität des Dokumentes, sondern auch die Authentizität des Dokumentes beweisbar macht.